Oftmals ist es schwierig, genau zu wissen, wie viel eigentlich der Besuch beim Anwalt kostet. Das Honorar richtet sich schließlich nach dem RATG und den AHK-Richtlinien, welche Laien kaum verstehen. Unseren Mandanten bieten wir besondere Angebote zu Fixpreisen für Fragen bzw Wünsche an, welche häufig vorkommen. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. Eine Anfrage Ihrerseits versteht sich als Angebot, welches wir frei ablehnen oder annehmen dürfen.
Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei im Herzen von Wien und Berlin,, die für rechtliche Klarheit, qualitative Arbeit und Nähe zum Mandanten steht. Wir freuen uns, uns bei Ihnen auf dieser Webseite in aller Kürze vorstellen zu können. Wir vertreten und beraten Sie in sämtlichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheit und bei der Erstellung von Verträgen. Wir begleiten Sie bei der Unternehmensgründung und helfen Ihnen mit den rechtlichen Problemen, welche beim Betrieb anfallen. Als besonderen Schwerpunkt der Kanzlei beraten wir im Strafrecht, Antrgarecht,Fremdenrecht und Staatsbürgerschaftsrecht.
Sie haben einen Brief von der Polizei erhalten und müssen nun zur Einvernahme? Für viele ist das ein sehr stressige Angelegenheit. Hier helfen wir Ihnen mit unserer Ruhe. Oftmals ist der beste Rat, im Ermittlungsverfahren nichts zu sagen und das weitere Verfahren abzuwarten. Manche Probleme erledigen sich von selbst. Wir beraten Sie gerne, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall die beste ist. Als Grundsatz gilt natürlich: Man nutzt das Recht zu schweigen und lässt das Verfahren auf sich zukommen. Ist das Ermittlungsverfahren erledigt, dann schildert man seine Sicht der Dinge.
Unser Team verfügt über Erfahrung hinsichtlich internationaler und lokaler Projekte. Daher kennen sie Ihre Anforderungen und die Geschäftsumgebung, in der Sie tätig sind.
In diesen Datenschutzbestimmungen stellt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Klammer („wir“, „unser“ oder „das Unternehmen“) seine Vorgehensweise bezüglich der von Benutzern erfassten Daten, die auf unsere Webseite unter www.anwaltklammer.com („Webseite“) zugreifen oder uns auf andere Weise personenbezogene Daten bereitstellen (gemeinsam: „Benutzer“), dar. Eine Bestätigung, ob und inwieweit Ihre personenbezogenen Daten verwendet und verarbeitet werden, sowie den Zugriff auf die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und zusätzliche Informationen anfordern Eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Sie uns freiwillig bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format anfordern Eine Berichtigung der personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen gespeichert haben, anfordern Das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten beantragen Der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns widersprechen Die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns beantragen Eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen Beachten Sie jedoch, dass diese Rechte nicht uneingeschränkt gelten, sondern unseren eigenen rechtmäßigen Interessen sowie behördlichen Vorschriften unterliegen. Wenn Sie eines der hier aufgeführten Rechte in Anspruch nehmen möchten oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter: datenschutz@anwaltklammer.com
Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist mit Kosten verbunden, da gute juristische Leistungen ihren Preis haben. Bei uns erhalten Sie jedoch eine erstklassige Rechtsvertretung und Verteidigung in Strafsachen zu fairen Konditionen. Die Höhe des Honorars richtet sich vor allem nach dem Zeitaufwand, den eine gründliche Vorbereitung erfordert. Grundlage für die Berechnung unserer Honorare sind das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorar-Kriterien.
Dr. Rudi Bart ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht. Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist. Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.
Ing. Fischer LLM unterstützt die Kanzlei Rose als ständiger Substitut seit Sommer 2022 und ist vor allem im Verwaltungsrecht tätig, wo er bereits seit Beginn seiner Tätigkeit Erfahrung sammeln konnte. Ferner ist er im Bereich des Hochschulrechts, des Strafrechts und des Opferschutzrechts tätig. RA Fischer ist insbesondere ein Spezialist im Verfahren vor den Höchstgerichten in Österreich und Deustchland vor dem Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof. Zusätzlich vertritt RA Fischer in NAG und Staatsbürgerschaftsverfahren. Dabei vertritt er insbesondere vor Verwaltungsgerichten und Vertragsrecht
Als Rechtsanwalt konzentriere ich mich vor allem auf das Immobilienrecht,Strafrecht,Antragsrecht,Vertragsrecht ein Bereich, für den ich seit der Gründung meiner Kanzlei im Jahr 2002 eine große Leidenschaft entwickelt habe. Mein Interesse für Immobilien begann bereits während meines Jurastudiums an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck, nachdem ich mein Abitur am Paulinum Schwaz abgeschlossen hatte.
Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder es wurde wegen einer anderen Tat ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Sie eingeleitet? Nicht alle Gesetzesverstöße werden von Gerichten geahndet: Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, das Sicherheitspolizeigesetz oder das COVID-19-Maßnahmengesetz fallen Verwaltungsstrafen an und fällt dies in die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man dann eine mildere Strafe erhält. Verwaltungsübertretungen, sei es im Straßenverkehr, bei Ausübung eines Gewerbes, etc. können sehr hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Welche Arten von Verwaltungsstrafverfahren gibt es? Es gibt das abgekürzte Verfahren, in welchem eine Anonymverfügung, ein Organmandat oder eine Strafverfügung gegen Sie verhängt wird und Sie dagegen ein Rechtsmittel erheben können. Dann gibt es das ordentliche Verfahren, bei welchem die Behörde zuerst ein Ermittlungsverfahren führt und dann ein Straferkenntnis erlässt. Dagegen kann dann eine Beschwerde erhoben werden. Delikte und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung: Die Einnahmen des Staates aus Verkehrsstrafen betrugen allein im Jahr 2014 über 225 Millionen Euro. Darunter fallen Delikte wie Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol oder Suchtmittel am Steuer oder bauliche Veränderungen am Fahrzeug sogenanntes Autotunning. Aber auch Verstöße nach der Gewerbeordnung, Ausländerbeschäftigungsgesetz oder dem Tierschutzgesetz fallen unter der Verwaltungsstrafrecht. Es handelt sich dabei um sogenannte Massendelikte, die dem Staat viel Geld einbringen. Nicht immer ist allerdings eine Verwaltungsstrafe gerechtfertigt und gibt es die Möglichkeit Rechtsmittel dagegen zu erheben. Wenn die Behörde zum Beispiel überhaupt keine glaubhaften Beweise für die Tat hat oder man von der Behörde nicht über seine Rechte aufgeklärt wurde, kann die Strafe rechtswidrig sein. Auch sollte stets geprüft werden, ob die Tat nicht bereits verjährt ist. Selbst wenn die Verwaltungsübertretung tatsächlich begangen wurde, kann die verhängte Verwaltungsstrafe zu hoch sein. Auch im Verwaltungsstrafrecht sind nämlich die Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die Schwere der Schuld und die Höhe des Einkommens des Beschuldigten zu berücksichtigen. Die Verbote der Doppelbestrafung und Doppelverwertung Eine Tat kann sowohl gerichtlich als auch verwaltungsrechtlich strafbar sein. Wurde jedoch wegen einer Tat bereits eine gerichtlich Strafe verhängt, darf nicht zusätzlich eine Verwaltungsstrafe verhängt werden. Dies wird im Doppelbestrafungsverbot des Artikels 4 des 7. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt. Allerdings kommt dies in der Praxis immer wieder vor und kann dann zur Aufhebung einer Verwaltungsstrafe führen. Auch erlebe ich immer wieder, dass für die gleiche Tat zwei Verwaltungsstrafen verhängt werden, was ebenfalls unzulässig ist. Rechtsmittel: Im Verwaltungsstrafrecht gibt es sehr kurze Rechtsmittelfristen von zwei oder vier Wochen. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit der Hinterlegung des Schriftstückes und nicht mit der Abholung des Briefes bei der Post. Daher sollten Sie immer schnell handeln, sobald Sie eine Verwaltungsstrafe zugestellt bekommen haben. Ich als Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafrecht kann die Strafverfügung rechtlich prüfen und durch das das Erheben eines Rechtsmittels eine Aufhebung der Verwaltungsstrafe oder zumindest eine Reduzierung der Strafe erreichen. Auch im Führerscheinentzugsverfahren ist eine Verringerung der Entzugsdauer durch ein Rechtsmittel möglich. Häufig werden die Strafbescheide der Behörden nicht von Juristen ausgestellt und sind daher oft fehlerhaft oder gar rechtswidrig. Unsere Kanzlei kann auf eine langjährige Erfahrung im Verwaltungsstrafrecht zurückblicken und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. In vielen Fällen werden die Anwaltskosten für die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Internationale Anwaltskanzlei Kanzlei ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Wien und Berlin GmbH